(Lesedauer: ca. 7 Minuten)
Einleitung
In diesem Beitrag geht es darum, welche Punkte man beachten sollte, wenn man anhand eines Ranking- und/oder Sichtbarkeitsverlustes eine Google Penalty bemerkt. Vorab informieren wir noch über die Arten und Ebenen eines Penalty durch Google.
Ein Penalty (dt. Strafe, Abstrafung) ist eine Maßnahme von Google, um Websites abzustrafen, die gegen die Google Webmaster Guidelines verstoßen haben. Es gibt unterschiedliche Arten von Penaltys, bei allen hat man jedoch einen Besuchereinbruch über Google zu verzeichnen. Damit Klarheit herrscht, welche Art von Penalty Google erteilt hat, stellen wir hier kurz die verschiedenen Methoden von Google vor.
Zudem unterscheidet man noch zwischen einer algorithmischen oder manuellen Abstrafung.
Die verschiedenen Ebenen einer Penalty
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- Keyword-Ebene
- URL- oder Verzeichnis-Ebene
- Hostnamen-Ebene (Subdomain)
- Domainweit (komplette Domain)
- Delisting (kompletter Ausschluss aus dem Google-Index)
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Art der Penalty
[list type=”dot” size=”small”]
- Algorithmische Abstrafung
- Manuelle Maßnahme durch einen Google Mitarbeiter
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Ein Keyword-Penalty bezeichnet den Verlust des Rankings von einem oder mehreren Keywords.
Hier ein Beispiel für ein Keyword-Penalty: In diesem Falle verschlechterte sich das Ranking des Keywords „Branchenverzeichnis“ innerhalt weniger Wochen, bis es zeitweise komplett aus den Top 100 verschwunden war. Nach erfolgreichem Linkabbau kamen auch die Rankings wieder zurück.
Bei einem URL- oder Verzeichnispenalty verschlechtern sich oftmals alle (oder zumindest die deutliche Mehrheit) der Rankings eines bestimmten Verzeichnisses bzw. einer bestimmten URL.
Bei einem domainweiten Penalty verliert die gesamte Website eine Vielzahl ihrer Rankings.
Ein Delisting bedeutet, dass eine Website komplett aus dem Google-Index ausgeschlossen wird und nicht mehr auffindbar ist; auch nicht bei einer konkreten Suche nach der Domain.
Zur Veranschaulichung ein Screenshot mit einer Beispielabfrage. Bei einem Delisting bekommt man, wie oben zu sehen, keine Ergebnisse – die Website ist nicht mehr über Google auffindbar.
Der Unterschied zwischen einem algorithmischen und einem manuellen Penalty
Ein algorithmischer Penalty ist eine Abstrafung durch Google, die automatisiert geschieht. Durch die laufenden Aktualisierungen des Google Panda Updates oder des Google Penguin Updates, versucht Google seine Filter immer genauer darauf einzustellen, Websites zu erkennen, die gegen die bereits erwähnten Google Webmaster Richtlinien verstoßen.
Unter einem manuellen Penalty ist die Abstrafung durch einen Google Mitarbeiter aus dem Search Quality- oder Webspam Team zu verstehen. Fallen Websites bei den algorithmischen Filtern auf, so prüft in einigen Fällen ein Mitarbeiter die Seite manuell auf mögliche Vergehen. Alternativ prüft Google auch Seiten, die durch User bei den Google Spam-Reports gemeldet wurden. Folgend eine Liste der möglichen Gründe, warum eine Website einen manuellen Penalty erhalten hat:
- Durch Spam (vom User generiert)
- Spam Websites
- Keyword Spam und/oder versteckte Texte
- Wenig hochwertiger Inhalt
- Unnatürliche Backlinks
- Unnatürliche Links zu anderen Seiten
In den Webmaster Tools erhält man von Google einen Hinweis auf die manuelle Abstrafung.
Roadmap unnatürliche Links entfernen
Unser Linkabbau mit den Link Research Tools
Beim Linkabbau steht man zuerst vor dem Problem der richtigen Tool-Auswahl, um die Backlinks zu identifizieren, die Google als unnatürlich eingestuft hat. Dabei nutzten wir die das Link Detox Tool aus den Link Research Tools, um mit deren Hilfe eine grobe Übersicht der Links zu bekommen, die wir entfernen müssen.
Hier ist der einzige Teil, bei dem wir etwas tun müssen: Oben in das leere Feld fügen wir die Domain ein, die geprüft werden soll. Die restlichen Optionen ändern wir nicht. C Screenshot LRT
Übersicht im Link DTOX Tool
C Screenshot LRT. In der Übersicht sehen wir wie viele Links insgesamt gefunden wurden. In unserem Fall also 4705 Links, die wir uns anschauen und prüfen müssen.
C Screenshot LRT. Wenn wir weiter nach unten scrollen, sehen wir diese Übersicht, die uns noch einmal bildlich unser DTOXRISK™ aufzeigt. In unserem Fall hat die Domain ein sehr hohes Risiko.
In dieser Übersicht sehen wir die prozentuale und absolute Verteilung unserer Links, sortiert nach deren Prüfpriorität. Hier können wir uns auch gesondert nur die Links mit wahlweise hoher, mittlerer oder niedriger Prüfpriorität anschauen.
C Screenshot LRT. So sieht die Tabelle aus, in der wir die Linkübersicht haben. Die Quell-URL zeigt uns an, von welcher Website der Link kommt. Die Linkprüfpriorität ist von Rot (hoch) bis Grün (niedrig) eingestuft. Wir kümmern uns in unserem Fall zuerst um die „roten Backlinks“ und werden erst in den folgenden Arbeitsschritten die weiteren Links bewerten. Alle weiteren Informationen der Tabelle brauchen wir für unsere Bewertung nicht.
Auswertung der Links: Erstellen einer Übersicht
Um die Website aus dem Penalty zu holen und die alten Rankings wiederherzustellen, ist es wichtig, dass wir nur die schlechten, sowie die unnatürlich wirkenden Links entfernen. Damit wir erst einmal beginnen können, brauchen wir eine Übersicht, die wir uns in Excel erstellt haben.
Als erstes laden wir die gesamte Liste herunter und sortieren die Spalte „Linkprüfpriorität“, um die Links zu identifizieren, die wir uns anschauen wollen. Anschließend erstellen wir eine neue Excel-Datei mit den folgenden Spalten:
Die Spalten Link und Linktext enthielten jeweils den Link zu der Website, die laut den LRT den schlechten Backlink zu uns setzt, sowie der Linktext.
In der nächsten Spalte Empfehlung haben wir hineingeschrieben, ob wir den Link behalten oder löschen wollen.
Die Spalten Mail, Name und alternativer Kontakt enthielten die von uns recherchierten Kontaktdaten der Website-Betreiber. Diese haben wir selbstverständlich nur für Websites herausgesucht, deren Link zu unserer Seite wir entfernen lassen wollten.
Die letzten drei Spalten waren zu unserer eigenen Übersicht:
wann haben wir den Betreiber das erste Mal angeschrieben;
wie war die Reaktion / wurde der Link entfernt
Die letzte Spalte galt noch einmal für den Fall, dass die Betreiber nicht auf unsere Bitte reagiert haben sollten, den jeweiligen Link zu entfernen; und wir sie noch ein zweites Mal hätten anschreiben müssen.
Identifizieren der schlechten Links
Wichtig ist vorab aber zu wissen, ob ein Link Besucher auf die Website bringt. Tut er dies nämlich, so sollte man den Link nicht entfernen lassen, da man sich sonst potenzielle Kunden entgehen lässt.
Dazu schauen wir in Google Analytics, welche Backlinks uns in den letzten 12 Monaten Traffic gebracht haben. Um die Übersicht zu finden, gehen wir auf Akquisition – Alle Zugriffe – Channels.
Oben rechts noch den Zeitfilter beliebig einstellen (in unserem Fall die letzten 12 Monate).
Anschließend klappen wir alle Ergebnisse auf und exportieren diese als Excel. Im nächsten Schritt werden die Links, die Traffic bringen aus unserer Liste gestrichen; und wir schauen uns die verbliebenen Links an.
Um die Links zu bewerten haben wir uns folgende Kriterien angeschaut:
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- Hat die Website viele andere ausgehende Links auf unterschiedliche Websites?
- Ist der Link zur eigenen Website in einer Linkliste?
- Wo ist der Link auf der Website zu finden (weiter oben im Content eingebunden gut, Footer-Links eher schlecht)?
- Ist die Website veraltet (sowohl technisch, als auch inhaltlich)?
- Sind im direkten Umfeld des Links weitere Links zu anderen (themenfernen) Websites?
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Sollte man eine oder gar mehrere Frage mit „Ja“ beantworten, so ist der Link mit hoher Wahrscheinlichkeit negativ für die eigene Seite und sollte schnellstmöglich entfernt werden.
Zusätzlich haben wir noch geschaut, ob die linkgebende Website möglicherweise ebenfalls abgestraft wurde. Dafür haben wir uns den Sichtbarkeitsverlauf mit der Sistrix Toolbox angeschaut, anhand dessen wir im Zweifelsfall abschätzen können, ob der Link gut oder schlecht ist.
Kontaktaufnahme mit den Websitebetreibern
Als nächster Schritt steht die Kontaktaufnahme mit den Websitebetreibern an.
Für die Kontaktaufnahme haben wir eine Mail der abgestraften Domain erstellt und dabei das folgende Anschreiben verwendet.
Nachdem wir die Mails alle versendet hatten, warteten wir auf Feedback der Websitebetreiber. Wenn wir positives Feedback erhalten hatten, prüften wir noch, ob der Link auch entfernt wurde. Dabei ist es wichtig den Browsercache zu löschen, da es sonst vorkommen kann, dass die Links noch weiterhin sichtbar sind, obwohl sie schon entfernt wurden. Ist der Link entfernt worden, haben wir das in unserer Liste eingetragen.
Einige Betreiber haben nicht geantwortet, was uns nicht verwundert hat, da die Seiten teilweise sehr alt und oftmals „tot“ waren – anders gesagt, niemand mehr die Website gepflegt hat. Für diesen Fall haben wir noch ein zweites Anschreiben vorbereitet, da solch eine Mail unter Umständen im Spam-Ordner landet oder im Posteingang untergeht. Dieses zweite Anschreiben haben wir etwa zwei Wochen nach unserer ersten Mail versendet.
Nachdem wir das zweite Anschreiben versendet hatten, warteten wir weitere zwei Wochen bis wir mit dem nächsten Schritt weitergemacht haben. Entfernte Links wurden anschließend, wie oben erwähnt, in die Liste eingetragen.
Google Disavow Datei vorbereiten
Die Links, die nach unserem manuellen Anschreiben noch nicht entfernt wurden, haben wir anschließend über das Disavow Tool von Google für ungültig erklären lassen.
Die Disavow Datei muss hierfür im Unicode-8 gespeichert werden. Wir haben das folgende Muster erfolgreich verwendet:
Nun stellt man den Reconsideration Request bei Google und muss dabei folgende Punkte beachten:
- Man soll klar und höflich darauf aufmerksam machen, dass alle schlechten Links beseitigt wurden und man zukünftig keine unnatürlichen Links mehr aufbaut
- Zudem wird nach einer Begründung für den Wiederaufnahmeantrag gefragt. Dort muss man den Grund für den Penalty angeben.
- In unserem Fall haben wir alle Links bewertet bzw. entfernt und dies offen dargelegt.
- Mit Hilfe von Google Docs eine Tabelle anhängen, in der wir unsere Arbeitsschritte dokumentiert haben.
Um die Tabelle für Google freizugeben, öffnen wir ein neues Google Doc Dokument und klicken oben rechts auf „Freigeben“. Anschließend erscheint dieses Fenster, wo wir noch einmal auf „Link zum Freigeben abrufen“ anklicken.
Nun öffnet sich dieses Fenster; und wir haben den Link, den wir in unseren Reconsideration Request (Wiederaufnahmeantrag) bei Google erwähnen, um unsere Arbeit zu dokumentieren.
Unser Fazit
Die Schritte sind alle etwas langwierig und benötigen eine gewisse Formalität, um selber den Überblick zu behalten; und besonders wichtig, um auch Google zu zeigen, dass wir an unserer Seite gearbeitet haben, um sie wieder aus dem Penalty zu holen.
Besonders beim letzten Schritt benötigt man etwas Geduld, da sich Google bei den Anträgen in der Regel mindestens einige Tage, bis hin zu einigen Wochen, Zeit lässt, bevor man eine Antwort erhält.
Das Wichtigste beim Linkabbau ist, dass man die Listen strukturiert und übersichtlich gestaltet, damit man sich den Arbeitsprozess nicht unnötig erschwert.