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Zum 14. September passt Google seine Markenrichtlinien in Europa an. Unternehmen, die bei Google AdWords in Europa Anzeigen schalten, können nun geschützte Begriffe als Keywords verwenden. Im März 2010 entschied der Europäische Gerichthof (EuGH), dass es zulässig ist, Anzeigen auf Keywords auszurichten, die den Markenbegriffen anderer Unternehmen entsprechen.
Der Europäische Gerichthof betonte jedoch, dass der Suchmaschinenbenutzer dennoch den Hersteller oder Anbieter des Produktes bzw. der Dienstleistung klar erkennen können sollte. Ist ein Markeninhaber also der Auffassung, dass ein anderes Unternehmen den User mit der geschalteten Anzeige verwirrt, so besteht die Möglichkeit, eine Beschwerde bei Google einzureichen. So soll Webseitenbetreibern entgegengewirkt werden, die versuchen, den Benutzer durch Anzeigen zu verunsichern und bei ihm fälschlicherweise den Eindruck zu vermitteln, zum Markeninhaber zu gehören. Nach Überprüfung seitens Google wird die irreführende Anzeige entfernt.
Das Schalten von Anzeigen mit Keywords von fremden Markenbegriffen ist in den USA und Kanada seit 2004 erlaubt, in Großbritannien und Irland seit 2009. Die Liste der Länder, in denen die Markenrichtlinie für Google AdWords bereits Geltung hat, ist hier einzusehen.